Rechtliches zur HERCULES Saxonette

    Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Haftung.

 

Allgemeiner rechtlicher Hinweis

Zum Fahren mit Motor sind der Erwerb einer Betriebserlaubnis[a] sowie der Abschluss
einer Kfz-Haftplichtversicherung[b], das Mitführen des Versicherungs­scheines[c] und
das Anbringen des Versicherungskennzeichens[c] am Heck des Fahrzeugs zwingend.
[a] Vgl. 'Straßenverkehrszulassungsordnung' (StVZO, § 19 IV).
[b] Vgl. 'Pflichtversicherungsgesetz' (PflVG, § 1).
[c] Vgl. 'Fahrzeugzulassungsverordnung' (FZV, §§ 26 und 27).
   

 

Rechtliches zur HERCULES Saxonette ab Baujahr 1987

Fahrerlaubnis / Prüfbescheinigung

Zum Fahren der HERCULES Saxonette (Bj. ab 1987) mit Motor muss man mindestens
15 Jahre alt sein und eine Prüfbescheinigung erwerben, es sei denn, man hat bereits
eine andere Fahrerlaubnis oder ist vor dem 1. April 1965 geboren.
Vgl. 'Fahrerlaubnisverordnung' (FeV, §§ 4, 5, 10 und 76).
     

Helmpflicht

Die HERCULES Saxonette erfüllt die Anforderungen an ein Leichtmofa und darf auch
motorgetrieben ohne Helm gefahren werden.
Vgl. 'Leichtmofa-Ausnahmeverordnung' (StVRAusnV, § 2 und Anlage).

Fahren auf dem Radweg

Mit Motorantrieb   d ü r f e n   die Radwege nur befahren werden, wenn diese inner-
orts mit einem Schild "Mofas frei" gekennzeichnet sind
oder außerorts liegen.
     oder
Ohne Motorantrieb   m ü s s e n   die als solche gekennzeichneten Radwege (auch
kombinierte Rad- und Fußwege) benutzt werden; nicht gekennzeichnete Radwege
und Seitenstreifen   d ü r f e n   befahren werden.
    
Vgl. 'Straßenverkehrsordnung' (StVO, § 2, Abs. (4), Satz 2 und 3).

 

Rechtliches zu niederländischen SPARTAMET-Saxonetten

Zunächst ist zu unterscheiden, ob die SPARTAMET einen Motor für den Betrieb in den
Niederlanden (301/A) oder für den Export nach Deutschland (301/AB) hat. (Erkennungs-
merkmale siehe Motor — SACHS 301/AB )

Für die 301/A-Motoren mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h gibt es keine
deutsche Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) im deutschen Straßenverkehr, auch eine
"Zweitschrift" wird dafür von SACHS-BIKES nicht ausgestellt. Somit ist auch keine
Versicherung möglich.

Zum Fahren einer Export-SPARTAMET-Saxonette mit 301/AB-Motor und einer Höchst-
geschwindigkeit von 20 km/h gilt das oben zur HERCULES Saxonette Geschriebene.

 

Rechtliches zur Saxonette bis Baujahr 1940

Die alte Saxonette der Baujahre 1938 – 40 erfüllt mit einer Höchstgeschwindigkeit von
30 km/h weder die Leichtmofa- noch die Mofa-Merkmale. Zum Fahren mit Motor ist
daher eine Fahrerlaubnis[a](Klasse A, da Hubraum über 50 cm3) und das Tragen
eines Helmes[b] zwingend.
[a] Vgl. 'Fahrerlaubnisverordnung' (FeV, §§ 4 und 6).
[b] Vgl. 'Straßenverkehrsordnung' (StVO, § 21a II).